Neue Landesbauordnung in Schleswig-Holstein
Seit September´2022 ist sie jetzt in Kraft, die neue Landesbauordnung Schleswig-Holstein. Leider ist damit zur Zeit der Bau von Carports und Garagen etwas schwieriger geworden, als noch zuvor. Denn notwendige Garagen/ Carports sind gemäß § 6 (8) und § 61 1b. LBO zwar bis zu einer Gesamthöhe von nun 3 Metern Gesamthöhe, statt zuvor 2,75 Meter, und bis maximal 9 Meter Länge je Grenze in der Regel verfahrensfrei. Jedoch nur noch bis zu einer Brutto-Grundfläche von 30 m². Das heißt ein Doppelcarport von ca. 6 x 5 Meter, bzw. ein Einzelcarport mit Kammer von ca. 3,3 x 9 Meter.
Zuvor waren auch notwendige Garagen/ Carports in knapp 6 x 9 Metern auf Grenze verfahrensfrei. Dies ist aktuell nicht mehr der Fall. Die Grundfläche von 30 m² darf überschritten werden, dies jedoch nur mit vorausgehendem Bauantrag. Wie wir erfahren durften, arbeitet man jedoch an einer Überarbeitung dieser Paragraphen, um zukünftig auch wieder bis 50 m² verfahrensfrei bauen zu dürfen. Doch damit ist nicht vor 2024 oder 2025 zu rechnen.
Gartenhäuser und Gerätekammern bleiben weiterhin verfahrensfrei bis zu einem Brutto-Rauminhalt von 30 m³, im Außenbereich hingegen nur 10 m³. Terrassendächer bleiben gleichsam verfahrensfrei bis zu einer Tiefe von 3 Metern und drei offenen Seiten. Das heißt im Umkehrschluss, Kalt- und Warmwintergärten auch unter 3 Meter Tiefe sind genehmigungspflichtig.
Bitte berücksichtigen Sie auch, dass neben jeglicher Verfahrensfreiheit diverse Regeln zu beachten sind. Darunter fallen beispielsweise Baugrenzen, die neben den Grundstückgrenzen nicht oder nur teilweise mit Nebenanlagen überbaut werden dürfen und dies häufig nur mit Zustimmung der Gemeinde. Ebenso sind die Auflagen im möglichen Bebauungsplan zwingend einzuhalten. Hier werden inzwischen häufig Gründächer für Carports und Gartenhäuser vorgeschrieben. Auch die Grundflächenberechnungszahl (GRZ) ist einzuhalten, als auch statische Grundlagen der Standsicherheit.
Doch planen Sie mit uns Ihren ganz individuellen Carport, Terrassendach, Gerätekammer oder Gartenhaus, wir beraten Sie gerne umfassend zu diesen Themen. Und selbstverständlich übernehmen wir auch die Antragstellung in Zusammenarbeit mit Statikern und Architekten für Sie. Berücksichtigen Sie nur, dass auch hierfür Gebühren anfallen, ebenso bei der zuständigen Genehmigungsbehörde.