Fragen zu Carports
Welche Carports sind baugenehmigungsfrei?
In Hamburg und Schleswig-Holstein sind Carports bis zu einer Größe von 50m², bei einer maximalen Wandhöhe von 300 cm verfahrenssfrei.
Sollte ich zuerst den Carport stellen oder die Pflasterfläche herrichten?
Wir empfehlen die Pflasterfläche im Vorwege fertigzustellen. Dann ist der Höhenpunkt vorgegeben und der Gartenlandschaftsbauer muss im Nachhinein nicht um den Carport herum arbeiten.
Kann man einen Carport an der Hauswand verankern?
Sollte die Hauswand mit einem Vollklinkerstein verkleidet sein, stellt die Montage an der Hauswand kein Problem dar. Die Montage erfolgt ausschließlich in den Klinkerstein!
Wie hoch sollte die Durchfahrtshöhe bei einem Carport sein?
Für einen Carport empfiehlt sich mindestens eine Durchfahrtshöhe von ca. 205 cm.
Fragen zu Terrassendächern
Welche Terrassendächer sind baugenehmigungsfrei?
In Hamburg und Schleswig-Holstein sind Terrassendächer bis zu einer Gesamtgröße von 30m², bei einer maximalen Tiefe von 300cm verfahrensfrei, solange alle drei Seiten offen bleiben.
Kann man das Terrassendach zum reinigen betreten?
Sie sollten das Terrassendach am besten nur im Sparrenbereich betreten. Ansonsten empfehlen wir Ihnen eine Bohle auszulegen, damit Sie die Platten nicht beschädigen.
Fragen zu Gerätekammern und Gartenhäuser
Welche Gartenhäuser sind baugenehmigungsfrei?
In Hamburg und Schleswig-Holstein sind Gartenhäuser & Gerätekammern bis zu einer Gesamtgröße von 30m³ verfahrensfrei.